Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Unterrichtsvertrag 01.09.2024

§1 - Teilnahme

1. Die Teilnahme erfolgt durch eine online Anmeldung.

2. Der Unterricht findet zum fest vereinbarten Termin in der Regel in der Lange Straße 6, 76199 Karlsruhe-Rüppurr statt.

3. Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (u.a. wegen einer Pandemie – z.B. Corona) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Dozent und Schüler (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Lehrkraft berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte der Schüler nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der Höheren Gewalt bzw. der behördlichen oder gesetzlichen Anordnung bzw. Regelung.

4. Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares, außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus.)

§2 - Anzahl Unterrichtseinheiten / Unterrichtsjahr

Die Lehrkraft unterrichtet 36 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr.

Das Unterrichtsjahr beginnt am 01.09.202x und endet am 31.08.202x.

§3 – Unterrichtsgebühr/ Unterrichtsausfall

1. Die Unterrichtsgebühren sind monatlich im Voraus zahlbar. Die Zahlung erfolgt durch Lastschrift zum 1. des Monats bzw. am darauffolgenden Werktag. Nur nach gesonderter schriftlicher Regelung ist eine andere Zahlungsart möglich. Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden die von uns von der Bank berechneten Rücklastschriften berechnet.

2. Die Zahlungsverpflichtung eines Schülers besteht auch dann fort, wenn dieser Ausfallzeiten hat (bei längerer Krankheit kann der Vertrag nach Vorlage eines Attestes ruhen). Bei Unterrichtsabsagen ist der Lehrer nicht verpflichtet, den versäumten Unterricht nachzuholen. Es gibt keinen Anspruch auf Nachholstunden.

3. Fällt der Unterricht wegen anderweitiger Verpflichtungen oder Krankheit des Lehrers aus, so wird diese Unterrichtseinheit von einer Vertretung gehalten oder in einem vereinbarten Nachholtermin unterrichtet. Wird der vereinbarte Nachholtermin vom Teilnehmer nicht wahrgenommen, so besteht kein weiterer Anspruch. Als Nachholtermine kommen auch Wochenendtage und /oder Ferientage in Frage.

4. Eine Erhöhung der Unterrichtsgebühren ist zulässig; und muss mindestens 6 Wochen vorher schriftlich angekündigt werden.

5. Nehmen mehr Personen einer Familie (Eltern, Kinder und/oder Geschwister) Unterricht , wird ein Nachlass von 5 € je Familienmitglied gewährt.

§4 - Vertragslaufzeit und Kündigung

1. Die Vertragslaufzeit beträgt 6 Monate. Danach kann unter Einhaltung einer eimonatigen Frist gekündigt werden.

2. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine E-Mail ist zulässig.

3. Außerordentliche Kündigungen (z.B. wegen Krankheit, die die Teilnahme am Unterricht auf Dauer unmöglich macht) können mit einer Frist von zwei Monaten innerhalb der Vertragslaufzeit zum Monatsende nach Vorlage eines Attestes anerkannt werden.

§5- Zahlungsmodus / Berechnung nach Kündigung

1. Die Unterrichtsgebühr ist eine Jahresgebühr und sind in monatlichen Raten gemäß der aktuellen Preisliste zu zahlen.

2. Kündigung des Vertrags innerhalb eines Schuljahres:

a) Entgelt für weniger als garantierte Unterrichtseinheiten: Die nicht erteilten, aber bezahlten Unterrichtseinheiten werden von der Lehrkraft am Ende des vereinbarten Vertragszeitraums erstattet.

b) Entgelt für mehr als garantierte Unterrichtseinheiten: Die Mehreinheiten sind zusätzlich zur Monatsrate nach Abrechnung an die Lehrkraft zum Ende des Vertragszeitraums von Vertragspartner/in an die Lehrkraft zu bezahlen.

§6 - Organisatorische Neuregelungen

Die Lehrkraft behält sich Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation, wie z.B. die Zusammenlegung oder Auflösung von Kursen, Terminänderungen, Einsatz einer anderen Lehrkraft sowie Tarifanpassung bei Veränderung der Gruppenteilnehmerzahl jederzeit vor.

§7 - Haftung und Hausordnung

1. Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Kinderwagen, Fahrräder sowie Wertgegenstände, Geld und Instrumente wird keine Haftung übernommen.

2. Speisen dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgebracht werden. Hierzu steht unser Aufenthaltsraum zur Verfügung.

3. Besondere Vereinbarungen, die nicht im Vertrag aufgeführt sind, bedürfen der Schriftform.

4. Enthält der Vertrag Bestimmungen, die nicht rechtswirksam sind, wird die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen davon nicht berührt. Enthält der Vertrag eine Regelungslücke gilt das gleiche.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Musik Karten

§ 1 Anzahl Unterrichtseinheiten / Teilnahme

1. Die Anzahl der Unterrichtseinheiten richtet sich nach der gewählten Musik-Karte.

2. Die Teilnahme erfolgt durch eine online Anmeldung oder falls gewünscht alternativ in Papierform.

§ 2 Unterrichtsort

3. Der Unterricht findet in der Regel in den Räumen der Musikschule ToniKA statt.

4. Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie – z.B. Corona) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von DozentIn und Schüler (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist MS/MI berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsgebühren den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte Schüler nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, ruht der Unterrichtsvertrag bis zum Wegfall der Höheren Gewalt bzw. der behördlichen oder gesetzlichen Anordnung bzw. Regelung.

5. Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus).

§ 2 Umtausch / Rückgabe / Gültigkeit

Es besteht kein Umtausch-bzw. Rückgaberecht mit Geldrückgabe. Die Karte ist übertragbar. Dies setzt jedoch die Information der Lehrkraft voraus. Die Karte ist ab Buchungstag 6 Monate gültig.

§ 3 Unterrichtstermin / Terminabsagen

1. Der Unterricht findet nach Absprache mit dem/der LehrerIN statt.

2. Termin-Stornierungen müssen mindestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Erfolgt die Stornierung nicht bzw. nicht im genannten Zeitraum, wird die Unterrichtseinheit als erteilt gewertet und somit abgerechnet.

§ 4 Gebühr

1. Die Zahlung der Musik-Karte erfolgt per SEPA Basis-Lastschrift oder durch Überweisung vor Antritt der ersten Unterrichtsstunde.

2. Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden die von uns von der Bank berechneten Rücklastschriften berechnet.

§ 5 Organisatorische Neuregelungen

Die Lehrkraft behält sich Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation, wie z.B. Einsatz einer anderen Lehrkraft jederzeit vor.

§ 6 Haftung und Hausordnung

1. Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Kinderwagen, Fahrräder sowie Wertgegenstände, Geld und Instrumente wird keine Haftung übernommen.

2. Speisen dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgebracht werden.

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